Im Zentrum für Familienmedizin sind wir für Sie da, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig sind. Seit dem 1. Januar 2023 hat sich das Verfahren für Krankschreibungen in Deutschland grundlegend geändert: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat den bekannten „gelben Schein“ abgelöst. Diese Neuerung vereinfacht den Prozess für Sie als Patient erheblich und sorgt für eine reibungslose Kommunikation zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber. Wir möchten Sie umfassend über die Krankschreibungen und die Funktionsweise der eAU informieren, damit Sie im Krankheitsfall genau wissen, welche Schritte notwendig sind. Dieser Service ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unterstützung für Für Patienten.

Wenn Sie sich krank fühlen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, kommen Sie wie gewohnt in unsere Praxis. Nach der ärztlichen Untersuchung und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erstellen wir die eAU digital. Diese wird dann elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie erhalten von uns einen Ausdruck für Ihre Unterlagen, der Ihnen als Nachweis dient. Die Übermittlung an Ihren Arbeitgeber erfolgt ebenfalls elektronisch durch die Krankenkasse. Das bedeutet für Sie: Sie müssen die Krankschreibung nicht mehr selbst zur Krankenkasse oder zum Arbeitgeber bringen. Dies spart Zeit, vermeidet Papierkram und reduziert das Risiko von Übertragungsfehlern. Die eAU ist ein großer Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und trägt dazu bei, den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren.

Wichtige Informationen zur eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung):

  • Digitaler Prozess: Die eAU wird elektronisch von der Arztpraxis an Ihre Krankenkasse übermittelt.
  • Kein Papierkram mehr: Sie müssen die Krankschreibung nicht mehr selbst an Krankenkasse oder Arbeitgeber senden.
  • Information des Arbeitgebers: Ihr Arbeitgeber ruft die eAU-Daten direkt bei Ihrer Krankenkasse ab.
  • Nachweispflicht: Sie erhalten einen Ausdruck für Ihre eigenen Unterlagen.
  • Meldepflicht: Sie sind weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
  • Gültigkeit: Die eAU ist für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Für Privatversicherte bleibt das bisherige Verfahren mit dem Papierausdruck bestehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren müssen, auch wenn die Übermittlung der Bescheinigung elektronisch erfolgt. Die eAU ersetzt nicht die Pflicht zur Krankmeldung. Unser Praxisteam im Zentrum für Familienmedizin steht Ihnen bei Fragen zur eAU und zum Ablauf der Krankschreibungen gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, den Prozess zu verstehen und sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Für weitere detaillierte Informationen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie den Wikipedia-Artikel zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konsultieren.

Vertrauen Sie auf eine moderne und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Krankschreibungen im Zentrum für Familienmedizin. Ihre Gesundheit ist unser Fokus. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Für Patienten Seite.

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